Stoppt die Hundesteuer
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Re: Stoppt die Hundesteuer
Natürlich wird das teuer. Die Wiederspruchskosten werden auferlegt und der Wiederspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ich würde die Finger davon lassen. Selbst ist da ja zu lesen:
"Ich empfehle daher dringend, sich vor Einlegung von Rechtsmitteln selbst eingehend anwaltlich beraten zu lassen."
Die Begründungen, warum die Hundesteuer in diesem Wiederspruch nicht rechtens sein soll, finde ich Hahnebüchen....
"Ich empfehle daher dringend, sich vor Einlegung von Rechtsmitteln selbst eingehend anwaltlich beraten zu lassen."
Die Begründungen, warum die Hundesteuer in diesem Wiederspruch nicht rechtens sein soll, finde ich Hahnebüchen....
hupsibo- Revierchef
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Ort : Herne
Widerspruch
Ob jemand gegen die Hundesteuer Widerspruch einlegt oder nicht, muss jeder mit sich selbst abmachen.
Ob ein Widerspruchverfahren Geld kostet bzw. von der Zahlung einer Gebühr abhängt, ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden.
Es gäbe mehrere Möglichkeiten vorzugehen:
Man legt den Widerspruch ein und wartet ab was passiert. Manche Kommunen versuchen, den auf eigener Ebene kostenlos abzubügeln. Wenn Kosten anfallen, kann man immer noch überlegen, ob man den Widerspruch durchzieht. Man wird auf keinen Fall von irgendwelchen Kostenforderungen überrascht und muss zahlen; die Forderung wird immer angekündigt.
Man kann aber auch abwarten, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet. Allerdings haben nur die rückwirkend etwas davon, die einen Widerspruch eingelegt haben. Für zukünftige Hundesteuer gilt das Urteil auch ohne Widerspruch.
Wie dem auch sei, ein Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid hat nach 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, man muss zahlen,so oder so.
Ich für mein Teil werde einen Widerspruch gegen die Hundesteuer einlegen. Ob ich ihn dann letztlich bis zum Schluss durchziehe, kann man dann entscheiden. Allerdings empfehle auch ich, dass sich verwaltungsrechtliche Laien anwaltlich beraten bzw. den Widerspruch von einem Anwalt verfassen lassen.
Gruß
Anubis
Ob ein Widerspruchverfahren Geld kostet bzw. von der Zahlung einer Gebühr abhängt, ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden.
Es gäbe mehrere Möglichkeiten vorzugehen:
Man legt den Widerspruch ein und wartet ab was passiert. Manche Kommunen versuchen, den auf eigener Ebene kostenlos abzubügeln. Wenn Kosten anfallen, kann man immer noch überlegen, ob man den Widerspruch durchzieht. Man wird auf keinen Fall von irgendwelchen Kostenforderungen überrascht und muss zahlen; die Forderung wird immer angekündigt.
Man kann aber auch abwarten, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet. Allerdings haben nur die rückwirkend etwas davon, die einen Widerspruch eingelegt haben. Für zukünftige Hundesteuer gilt das Urteil auch ohne Widerspruch.
Wie dem auch sei, ein Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid hat nach 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, man muss zahlen,so oder so.
Ich für mein Teil werde einen Widerspruch gegen die Hundesteuer einlegen. Ob ich ihn dann letztlich bis zum Schluss durchziehe, kann man dann entscheiden. Allerdings empfehle auch ich, dass sich verwaltungsrechtliche Laien anwaltlich beraten bzw. den Widerspruch von einem Anwalt verfassen lassen.
Gruß
Anubis
Gast- Gast
Re: Stoppt die Hundesteuer
Hier eine aktuelle Umfrage vom ZDF - stimmt mit!
http://www.heute.de/Hundesteuer-besch%C3%A4ftigt-Menschenrechts-Gericht-23269196.html
http://www.heute.de/Hundesteuer-besch%C3%A4ftigt-Menschenrechts-Gericht-23269196.html
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
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