EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
+10
Karin
Melody
Monika
missmarple
Liane
Cathexeelfe
Irubis
hupsibo
Pelp
Tante Sabine
14 verfasser
Seite 1 von 2
Seite 1 von 2 • 1, 2
EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
26.06.2012
EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei.
Konkret ging es um den Fall eines Anwalts und überzeugten Vegetariers aus Baden-Württemberg. Der Mann besitzt in der Nähe von Trier zwei Wald- und Wiesengrundstücke mit einer Größe von jeweils weniger als 75 Hektar. Nach den deutschen Vorschriften sind alle Eigentümer solcher Grundstücke unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Sie müssen dann die Jagd auf ihrem Grundstück dulden.
Dies wollte der Beschwerdeführer nicht hinnehmen. Die deutschen Bestimmungen würden den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz seines Eigentums verletzen. Außerdem verstießen die Vorschriften gegen das Diskriminierungsverbot. Denn für Eigentümer von Grundstücken, die größer als 75 Hektar sind, bestehe keine Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.
Vor den deutschen Gerichten hatte der Anwalt keinen Erfolg. Am 13. Dezember 2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen (Aktenzeichen: 1 BvR 2084/05). Die verpflichtende Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft sei angemessen und hinzunehmen.
Das Bundesjagdgesetz berücksichtige nicht ausdrücklich die ethische Überzeugung von Grundeigentümern, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnten, rügte der EGMR. Betroffene Grundstückseigentümer würden letztlich "unverhältnismäßig" belastet.
Deutschland muss dem Beschwerdeführer laut dem Urteil eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen. Die Entscheidung ist bindend, eine Berufung nicht mehr möglich.
hut/dpa/jur
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-schraenkt-jagdrecht-ein-a-841103.html
EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei.
Konkret ging es um den Fall eines Anwalts und überzeugten Vegetariers aus Baden-Württemberg. Der Mann besitzt in der Nähe von Trier zwei Wald- und Wiesengrundstücke mit einer Größe von jeweils weniger als 75 Hektar. Nach den deutschen Vorschriften sind alle Eigentümer solcher Grundstücke unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Sie müssen dann die Jagd auf ihrem Grundstück dulden.
Dies wollte der Beschwerdeführer nicht hinnehmen. Die deutschen Bestimmungen würden den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz seines Eigentums verletzen. Außerdem verstießen die Vorschriften gegen das Diskriminierungsverbot. Denn für Eigentümer von Grundstücken, die größer als 75 Hektar sind, bestehe keine Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.
Vor den deutschen Gerichten hatte der Anwalt keinen Erfolg. Am 13. Dezember 2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen (Aktenzeichen: 1 BvR 2084/05). Die verpflichtende Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft sei angemessen und hinzunehmen.
Das Bundesjagdgesetz berücksichtige nicht ausdrücklich die ethische Überzeugung von Grundeigentümern, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnten, rügte der EGMR. Betroffene Grundstückseigentümer würden letztlich "unverhältnismäßig" belastet.
Deutschland muss dem Beschwerdeführer laut dem Urteil eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen. Die Entscheidung ist bindend, eine Berufung nicht mehr möglich.
hut/dpa/jur
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-schraenkt-jagdrecht-ein-a-841103.html
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
- Anmeldedatum : 16.10.10
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
das erzähl ich sofort unserem "Nachbarn", der alljährlich seine Pferde ...auf seinem Grund und Boden...in Sicherheit bringen muss, wenn unsere Helden in den grünen Hosen ihre Drückjagden durchführen
Pelp- Quasselstrippe
- Anmeldedatum : 10.11.11
Alter : 59
Ort : Siebenberge im Leinetal
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Lese darüber jetzt zum ersten mal und wunder mich, das man als Grundstückseigentümer
seine Eigentumsrechte an Jäger abtreten müßte. Warum haben die mit dem Urteil so lange gebraucht?
seine Eigentumsrechte an Jäger abtreten müßte. Warum haben die mit dem Urteil so lange gebraucht?
hupsibo- Revierchef
- Anmeldedatum : 02.11.10
Ort : Herne
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
hupsibo schrieb:Lese darüber jetzt zum ersten mal und wunder mich, das man als Grundstückseigentümer
seine Eigentumsrechte an Jäger abtreten müßte. Warum haben die mit dem Urteil so lange gebraucht?
Ich hatte das mal gehört und konnte es fast nicht glauben.
So ein Urteil war wohl echt überfällig.
Iris
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Ich habs auch heute Morgen im Radio gehört und mir nen Ast gefreut.... endlich können Grundbesitzer, die im Tierschutz unterwegs sind oder einfach nur die Jagd Sch.... finden, NEIN sagen...
Demnächst treffen sich dann alle gejagten Wildtiere auf deren Grundstücke !!!!
Demnächst treffen sich dann alle gejagten Wildtiere auf deren Grundstücke !!!!
Cathexeelfe- Monsterlady
- Anmeldedatum : 18.10.10
Alter : 62
Ort : Wuppertal
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Bin mal gespannt wie die Jäger die Tiere nun vom "nicht schiessbaren Grundstück" ablenken wollen. Naja bei 74ha ist man ja wieder dabei...Obwohl sich die Begründung ja dann wiederspricht.
hupsibo- Revierchef
- Anmeldedatum : 02.11.10
Ort : Herne
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Futterstellen....auch wenn es zum Teil verboten ist......
Ich finde es auch super. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Ich finde es auch super. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Liane- Ladenhüter
- Anmeldedatum : 07.09.10
Alter : 49
Ort : Osnabrück
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Eine Bekannte hattes jedes mal Angst, wenn einer ihrer Freigängerkatzen mal wieder unterwegs was. Und einmal sprang sogar ein Hund der Jäger durch das offene Parterrefenster hinter einer Katze her und sie hatte im Haus Not ihre Katzen zu retten.
Ich wollte das anfangs gar nicht glauben, das die Jagd auf den Grundstücken erlaubt sei. Aber es stimmte. Und nun freue ich mich, dass das nun aufhört.
Ich wollte das anfangs gar nicht glauben, das die Jagd auf den Grundstücken erlaubt sei. Aber es stimmte. Und nun freue ich mich, dass das nun aufhört.
missmarple- Klatschbase
- Anmeldedatum : 05.04.12
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Bei uns laufen die Jäger sogar durch deinen Garten, wenn Du ihn nicht eingezäunt hast.....
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
- Anmeldedatum : 16.10.10
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Nach den deutschen Vorschriften sind alle Eigentümer solcher Grundstücke unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Sie müssen dann die Jagd auf ihrem Grundstück dulden.
diese Vorschrift sicher deshalb, damit die Herren auch wirklich überall rumknallen können... reiner Pimmelkram
... gehört zu Recht abgeschafft, und dazu muß man bis zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen... da sieht man mal wieder die Macht der Jägerkaste.
Ich würde das auch nicht wollen, dass Jäger oder wie sie sich nennen, auf meinem Grund und Boden schießen.
Monika- Klettenentferner
- Anmeldedatum : 17.10.10
Ort : Bayern
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Tante Sabine schrieb:26.06.2012
Nach den deutschen Vorschriften sind alle Eigentümer solcher Grundstücke unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Sie müssen dann die Jagd auf ihrem Grundstück dulden.
Das sind ja Sitten wie bei der GEZ !!!
Sowas geht ja gar nicht !
Zum Glück wurde dieses Gesetz geändert
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Wir hatten früher immer Sorge um unsere Pferde. Die Herren haben nämlich nie bescheid gesagt und die Felder neben den Wiesen bejagt.
Liane- Ladenhüter
- Anmeldedatum : 07.09.10
Alter : 49
Ort : Osnabrück
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Hier treiben sie auch ueber Wiesen, auf denen Kuehe stehen und zwar waehrend die Kuehe da stehen.....
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
- Anmeldedatum : 16.10.10
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Tante Sabine schrieb:Hier treiben sie auch ueber Wiesen, auf denen Kuehe stehen und zwar waehrend die Kuehe da stehen.....
ja klar , hier machen sie das, wie gesagt, über Pferdeweiden...mit Pferden drauf!
Mal ganz abgesehen von den Mais und Rapsfeldern direkt vor unserer Haustür, aus denen sie die Sauen treiben wollen- ihre Hunde reinjagen- die dann mit aufgeschlitzten Seiten/ Bäuchen und heraushängenden Darmstücken wieder rauskommen(kein Scherz!!!, wir haben das jetzt schon zwei Sommer hintereinander beobachtet )
Pelp- Quasselstrippe
- Anmeldedatum : 10.11.11
Alter : 59
Ort : Siebenberge im Leinetal
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
- Anmeldedatum : 16.10.10
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Im Moment verstehe ich das nicht so ganz. Die Jägerschaft kann doch nicht einen angemeldeten Landwirtschaftsbetrieb oder Reiterhof usw. auf deren Grundstück . stören bzw. gefährden. Gab es hier noch nie Schadensersatzforderungen? Kann ich mir nicht vorstellen. Zum betreiben einer Schusswaffe, sind die Jäger auch von den Sicherheitsvorschriften befreit?
hupsibo- Revierchef
- Anmeldedatum : 02.11.10
Ort : Herne
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
@hupsibo
Ich glaube, die ganzen Fragen musst Du jemand anderem stellen....
Ich glaube, die ganzen Fragen musst Du jemand anderem stellen....
Tante Sabine- Worlds's best Dog Mum
- Anmeldedatum : 16.10.10
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Tante Sabine schrieb:@hupsibo
Ich glaube, die ganzen Fragen musst Du jemand anderem stellen....
Ich dachte, vielleicht wüßte das jemand
hupsibo- Revierchef
- Anmeldedatum : 02.11.10
Ort : Herne
Liane- Ladenhüter
- Anmeldedatum : 07.09.10
Alter : 49
Ort : Osnabrück
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Ich bin entsetzt! Ich hatte ja keine Ahnung, was die Jäger alles dürfen. Hier in der Stadt geht das ja nicht, da beschränken sie sich auf ihr Waldgebiet, durch das sie mit dem Auto fahren und der ein oder andere Schießwütige vergreift sich an angeblich jagenden Katzen und frei laufenden Hunden, auch wenn der Besitzer in Sichtweite ist. Das passiert allerdings nicht mehr sehr oft, denn die Tierbesitzer gingen auf die Barikaden.
Sara- Soulsister
- Anmeldedatum : 25.06.11
Alter : 64
Ort : Stuttgart
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Auch mitten in der Stadt dürfen die schiessen. So gesehen von mir persönlich in Bochum zur Eindämmung der damaligen vorhandenen Kaninchenplage.
hupsibo- Revierchef
- Anmeldedatum : 02.11.10
Ort : Herne
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Hallo,
jeder Grundstückseigentümer ab einer gewissen Grundstücksgröße ist (war!) Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. Man musste es hinnehmen, wenn die staatlich lizensierten Wilddiebe auf eigenem Grund und Boden rumknallten und ggf. sogar den Haushund- oder katze abschossen, weil der "wilderte".
Dagegen gab es schon mehrfach Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, letztlich gab es ein höchstrichterliches Urteil, das die Rechte der Jäger bestätigte (man munkelt, dass der Vorsitzende Richter selbst Jäger war - er verbat sich Fragen des Klägers in diese Richtung).
Ich finde es gut, dass der europäische Gerichtshof das untersagt hat. Nun muss die deutsche Legislative sowie Judikative umdenken.
Gruss
Anu
jeder Grundstückseigentümer ab einer gewissen Grundstücksgröße ist (war!) Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. Man musste es hinnehmen, wenn die staatlich lizensierten Wilddiebe auf eigenem Grund und Boden rumknallten und ggf. sogar den Haushund- oder katze abschossen, weil der "wilderte".
Dagegen gab es schon mehrfach Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, letztlich gab es ein höchstrichterliches Urteil, das die Rechte der Jäger bestätigte (man munkelt, dass der Vorsitzende Richter selbst Jäger war - er verbat sich Fragen des Klägers in diese Richtung).
Ich finde es gut, dass der europäische Gerichtshof das untersagt hat. Nun muss die deutsche Legislative sowie Judikative umdenken.
Gruss
Anu
Gast- Gast
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Ich hatte letzten Winter, nachmittags um 15:30 Uhr, erst eine "nette" :hust: Diskussion mit einem Jagdpächter. Der saß nicht im Hochstand (da hätte ich ihn gesehen und mich fern gehalten), sondern nebenan in einem Holzfass auf einem Traktoranhänger, wo ich ihn natürlich nicht sah.
Zampa und Mila liefern an der Schlepp und Mila ließ wie üblich ihren ICH-HABE-DIE-HASENSPUR-Dauerjagdlaut erklingen. Fährt dieser Typ aus dem Fass hoch und fähr mich an, dass ich ihm seine Jagd kaputtmache und hier (Wiese zwischen zwei Wäldern) gar nichts zu suchen habe. Ich habe ihn dann - noch höflich - gefragt, ob er das Bayerische Landesnaturschutzgesetz kennt. Müsste er eigentlich kennen. Jedenfalls hat der herumgefuchtelt und gemeckert und irgendwas von "Sch.... Hunden" gemotzt.
Auch wenn ich wüsste, WER auf meine Hunde (und mich) schießt, was hilft mir das, wenn meine Hunde tot sind? Daher meide ich seither diese Strecke. Finde ich ärgerlich, aber was solls. Und nein, ich mag keine Jäger, Jagdpächter usw. Meine Erfahrungen waren bis auf 2 Ausnahmen ausnahmslos mies, ohne dass mir oder meinen Hunden ein Fehlverhalten hätte vorgeworfen werden können.
Übrigens scheint sich die Richterin aus Deutschland ja gegen dieses Urteil ausgesprochen haben.
Gast- Gast
Re: EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
»Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.« Theodor Heuss (1884 -1963),
1. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Das Zitat finde ich so gut, das mußte ich hier einfach posten,
Quelle: http://tierschutznews.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=2043:der-jaeger-die-achse-des-boesen&catid=178:blog&Itemid=595
Monika- Klettenentferner
- Anmeldedatum : 17.10.10
Ort : Bayern
Seite 1 von 2 • 1, 2
Seite 1 von 2
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|